Kamerafahrezug beim vier Stunden Rennen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die von Stefan Visse-Hövels – Fahraufnahmen (SVH) durchgeführten Aufträge werden zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen abgewickelt. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit SVH an.

2. Die Höhe der Tagessätze, Kamerafahrzeuge, Gage richtet sich nach den im Angebot schriftlich oder mündlich festgelegten Preisen.
Endgültige Betriebskosten und Überstunden sind im Angebot noch nicht aufgeführt.
Betriebskosten und Überstunden ab 50181 Bedburg.
Arbeitszeit beträgt 10 Std. inkl. Pause, danach werden Überstunden wie folgt berechnet:
Überstunden, anteilig ab der 11 Std. plus 25 %
Überstunden, anteilig ab der 13 Std. plus 50 %
Zuschläge Nacht plus 25 %
Zuschläge Sonntags plus 50 % Zuschläge Feiertage plus 100 %

3. Für vom Auftraggeber gestellte Aufnahmetechnik und weitere Ausstattungen (z.B. Fahrzeuge), auf oder an meine Kamerafahrzeuge übernehme ich im eventuellen Schadenfall keine Haftung. Ich hafte nicht in Fällen höherer Gewalt. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Beispiele:
Nicht erscheinen am Drehort durch nicht vorhersehbare technische Probleme, Verkehrsstörungen, Unfall, Wettereinflüsse etc.
Ferner behalte ich mir vor, durch eine mögliche Erkrankung meinen Einsatz abzusagen. Schadenersatzansprüche gegen SVH sind nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln möglich.

4. Wird ein Auftrag aus Gründen, die SVH nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, kann SVH Ausfallkosten in Höhe von 100 % der vereinbarten Preise für Geräte und Personal berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein bereits begonnener Auftrag vorzeitig beendet, ohne dass dies die SVH vertreten hat, ist SVH berechtigt, die vereinbarten Preise in voller Höhe zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche an SVH bleiben hiervon unberührt.

5. Der Auftraggeber darf gegenüber den Forderungen von SVH nur mit rechtskräftig festgestellten oder von SVH anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit SVH mittelbar oder unmittelbar ergebenden Rechte und Pflichten ist der jeweilige Geschäftssitz von SVH.

7. Der Besteller bestätigt durch die Auftragserteilung ausdrücklich, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden zu sein.

8. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.